Privat-Verkauf im Internet

June 16, 2010

Wenn Sie im Internet privat Gegenstände verkaufen wollen, sollten Sie einiges beachten.

Der Verkauf von Plagiaten ist grundsätzlich verboten, aber vielfach werden bei der Beschreibung von Gegenständen auch Vergleiche zu Marken hergestellt, obwohl der angebotene Gegenstand kein Original im markenrechtlichen Sinne darstellt.

Wer gegen bestehende Markenrechte verstößt kann abgemahnt und zu Schadenersatz verklagt werden. Auch Kopien von Tonträgern, Aufnahmen die das Persönlichkeitsrecht verletzen oder einen politisch aufhetzenden Charakter haben, beschäftigen häufig die Gerichte. Deshalb ist es wichtig bei der Artikelbeschreibung nicht den Eindruck einer bestimmten Marke zu erwecken.

Beim Privatverkauf sollten Sie auch auf die Frage der Gewährleistung und Haftung deutlich hinweisen, damit es danach nicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, weil der angebotene Artikel nicht der Vorstellung des Käufers entspricht oder ihm durch Nutzung desselben ein Schaden entstanden ist. Handeln Sie allerdings vorsätzlich, ist ein Ausschluss unwirksam.

Die Bezahlung eines Artikels sollte durch Vorkasse oder Nachnahme sichergestellt sein. Auch eine Bezahlung bei Abholung des Artikels ist problemlos. Überweisung nach Erhalt der Ware, Schecks oder Ratenzahlung sollte im Privatverkauf nicht akzeptiert werden. Der Versand, ob versichert oder unversichert, sowie die damit einhergehenden Kosten sollten Sie in einer Kleinanzeige deutlich hervorheben. Bei unversichertem Versand ist eine Gewährleistung auszuschließen.